(Prime Quants) – So hätte sich das auch manch Ökonom in Deutschland gewünscht. Klar einfach und sauber. Die Deals zur Rettung der angeschlagenen Unternehmen könnten unterschiedlicher kaum sein. Während sich die Commerzbank arm rechnen und infolge dessen die Rückzahlungen nach hinten verschieben konnte, zahlen die amerikanischen Institute kräftig zurück. Freddie Mac und Fannie Mae kündigen Milliardenrückzahlungen an. Die Commerzbank zahlte mittlerweile auch einiges der „Stützen“ zurück, doch so klar strukturiert, wie in den USA scheinen die Verträge nicht zu sein. Im Freitagshandel notiert die Aktie des Frankfurter Geldhauses mit -0,14 Prozent nahezu unverändert bei 10,48 Euro.

Chart Commerzbank (WKN 803200)

Satte Gewinne macht die US-Hypothekenbank Fannie Mae und kündigt für den nächsten Monat eine Rückzahlung von 59,4 Milliarden US-Dollar an die USA an. Mit einem Rutsch werden damit nahezu die Hälfte der gegebenen Leihen zurückgegeben. Freddie Mac schafft nicht ganz so viel, aber auch die für den nächsten Monat angekündigten 7 Milliarden US-Dollar können sich sehen lassen. Die Deals, die in der 2008-er Krise gemacht wurden, scheinen im Vergleich mit dem der Commerzbank herrlich einfach zu sein. So muss beispielsweise Freddie Mac jeden Dollar Gewinn, der über der 3 Milliarden-Dollar-Grenze liegt als Tilgung abführen. Klar einfach und sauber. Bei der Commerzbank sieht die Sache etwas anders aus. Die Bank veröffentlicht nach unterschiedlichen Kriterien zwei Abschlüsse. Zum einen wird pflichtgemäß ein HBG-Abschluss und zum anderen für das internationale Publikum ein Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht.

Beide Varianten unterscheiden sich natürlich wesentlich. So sind beispielsweise die HGB-Abschlüsse an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach deutschem Recht gebunden, wo unter anderem Konzepte wie das Realisationsprinzip gelten. Grob ausgedrückt bedeutet das, dass Vermögenswerte nicht zu Marktpreisen in die Abschlüsse aufgenommen werden, sondern nach tatsächlich erfolgten Zahlungen. Zum Verständnis: Eine gekaufte Lizenz kann mittlerweile zu Marktpreisen wertlos sein, weil sie keinen Käufer mehr finden würde, in den HGB-Abschlüssen steht sie regelmäßig mit ihrem Kaufpreis in den Bilanzen. Über die Vor- und Nachteile von den beiden verschiedenen Rechnungslegungsstandards kann hier aus Platzmangel nicht diskutiert werden, fest steht jedoch nur, dass unterschiedliche Ergebnisse für das gleiche Unternehmen dabei herauskommen können.

So auch bei der Commerzbank, wo in der Vergangenheit der HGB-Abschluss, der für die Rückzahlung der Hilfeleistungen maßgeblich ist, Verluste verbucht werden mussten. Die Abschlüsse nach den IFRS, die regelmäßig in der Presse erwähnt werden und die auch für die meisten Investoren interessanter sind, wiesen hingegen ordentliche Gewinne aus. Ein Umstand, der bei den amerikanischen Instituten nicht möglich ist. So klare und einfach nachzuvollziehende Regelungen hätte manch Anleger sich auch bei der Commerzbank gewünscht.

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